ITR I - WS 1997/98 - Übung F2

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Informationstechnik und Recht I

Wintersemester 1997/98

Übung F2 - Der Kita-Fragebogen

Die Informatik-Studentin Ingrid Armer steht nach einigen Verzögerungen am Ende ihres Studiums. Herr Prof. Schinder hat ihr ein konkretes Angebot für eine Diplomarbeit unterbreitet, das sie unbedingt annehmen möchte, weil sie sich hinterher eine Weiterbeschäftigung in der Firma des Professors verspricht. Ihr einziges Problem und der Grund für die Verzögerungen in ihrem Studium liegt in ihrer mittlerweile dreijährigen Tochter Nolti begründet. Ingrid und Nolti leben in einer Wohngemeinschaft zusammen mit dem BWL-Studenten Pierre Rot und mit Ahnett Hesse, einer Auszubildenden eines Berliner Geldinstituts. Der Vater des Kindes, Emil Diebchen, ist Sozialhilfe-empfänger und will von Ingrid und Nolti nichts wissen. Sie leben getrennt und sind nicht verheiratet. Nach dem Erziehungsurlaub konnte Ingrid ihre Tochter hin und wieder bei ihrer Mutter unterbringen, die selbst noch als Leiterin einer Seniorentagesstätte berufstätig ist. Ingrids Vater lebt nicht mehr. Ingrid ist froh, als sie aus der Presse erfährt, daß ab dem 1. August 1996 für alle Kinder ab 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. In der Hoffnung, ihre Tochter tagsüber betreuen lassen zu können, sucht sie die städtische Kita in ihrer Straße auf, um ihre Tochter für das nächste Kitajahr anzumelden. Die freundliche Leiterin legt ihr einen "Fragebogen für die Anmeldung zur Tagesbetreuung" vor. Angesichts der detaillierten Fragen ist Ingrid Armer verunsichert. Sie erinnert sich daran, daß Ihr KommilitonInnen von ihr seid und gerade eine Veranstaltung besucht, wo es um Datenschutz gehen soll. Sie bittet Euch, die Fragen und die Erklärung, die sie unterschreiben soll, hinsichtlich der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Sie möchte insbesondere, daß Ihr Eure Argumentationen mit Quellenangaben belegt und will von Euch einen Rat haben, wie sie sich als Betroffene verhalten soll?!

Einleitungsthema (nur für die vortragende Arbeitsgruppe)

Versucht, so kurz wie möglich, den grundlegenden Interessenskonflikt im Bereich des Sozialdatenschutzes darzustellen:

"Eine Verbesserung der allgemeinen Gerechtigkeit des Sozialstaates beruht auf einer Erhöhung der Einzelfallgerechtigkeit. Um letztere zu gewährleisten, muß der Staat mehr Informationen über jeden Einzelfall abfragen."

Beachtet dabei Geschichte und Ziele des deutschen Sozialsystems. Zeigt in der Diskussion, soweit möglich, alternative Lösungsansätze auf.

Material zur Lösung der Aufgabe

Sozialgesetzbuch I, Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG), Sozialgesetzbuch X, Berliner Kindertagesbetreuungsgesetz - KitaG, Ausführungsvorschriften über das Anmeldeverfahren, ... (AV-KitaVerf)

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