ITR I - WS 1997/98 - Übung C2

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Informationstechnik und Recht I

Wintersemester 1997/98

Übung C2 - Personalinformationssystem

Nach einem anstrengenden und sorgenvollen Jahrzehnt hinter den Mauern der TU Berlin und wohlverdientem Erhalt des langersehnten Titels "Dipl.-Inform." sitzt Kerim Ishesberg nun an einer Workstation des Kernforschungszentrums Jüritz und grübelt über eine E-Mail der Geschäftsleitung nach. Das Kernforschungszentrum Jüritz ist als hochmodernes Forschungszentrum auf dem neuesten Stand der Technik. Hier ist zunächst natürlich die hochvernetzte TUNIX-Anlage, bestehend aus 321 Worstations zu erwähnen, die aus Gründen der effizienteren Kommunikation und des schnelleren Austausches wissenschaftlicher Daten und Ergebnisse an das Internet angeschlossen ist. Aber auch die innerbetriebliche Datenerfassung und -verarbeitung ist aufgrund gewisser Geheimhaltungspflichten, die das Kernforschungszentrum gegenüber seinen Auftraggebern zu garantieren hat, in Sachen Automatisierung auf dem neuesten Stand. Das in Jüritz installierte Informationssystem NICE J (Nuclear Information CEnter Jüritz) umfaßt neben dem für Forschungsaktivitäten zur Verfügung stehenden Gros des TUNIX-Netzes und den Workstations der Personalabteilung, auf denen die umfangreiche Personaldatenverarbeitung stattfindet, insbesondere folgende Komponenten:

  • Bilderkennungssysteme in den drei Einpersonenschleusen, die alle Eintretenden identifizieren und gleichzeitig ihre Ein- und Abgangszeiten festhalten. Besucher werden durch den Pfortendienst in Empfang genommen und können die Gebäude nur über einen separaten Eingang erreichen.
  • Das betriebsweite Mitarbeiterinformationssystem MIS, in dem die Kerndaten aller MitarbeiterInnen gespeichert sind. Die Kerndaten der MitarbeiterInnen wurden bei der Einstellung erhoben und von der Personalabteilung entsprechend ergänzt und umfassen den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ehestand, Konfessions- und Gewerkschaftszugehörigkeit, sowie die Zugehörigkeit zu einer Abteilung und die E-Mail-Adresse im Kernforschungszentrum.
  • NICE Hello, ein kleines persönliches Sende- und Empfangsgerät, das jede(r) MitarbeiterIn während des Aufenthaltes im Kernforschungszentrum mit sich führen muß. Mit Hilfe des Befehls "finger" läßt sich auf diese Weise jederzeit der augenblickliche Standort des/der MitarbeiterIn ermitteln. Mit Hilfe des integrierten Piepers sind die MitarbeiterInnen immer erreichbar und es können zusätzlich Kurznachrichten an sie direkt übermittelt werden.

Die E-Mail der Geschäftsleitung, über die Kerim nachdenkt, kündigt die Einführung einer Code-Schlüssel-Anlage an, die in das NICE J integriert werden soll und jedem/jeder MitarbeiterIn genau festgelegte Bewegungsbereiche in Form eines persönlichen Code-Schlüssels zuordnet. Die durch den Gebrauch der Code-Schlüssel anfallenden Bewegungsdaten sollen aufgezeichnet werden und nach einer Sicherheitsfrist von zwei Jahren wieder gelöscht werden. Kerim wird den Gedanken nicht los, daß die Einführung der Code-Schlüssel-Anlage unter anderem dazu dienen soll, alle MitarbeiterInnen auf Schritt und Tritt kontrollieren zu können und beschließt daher, Euch als neu gewählte und engagierte Mitglieder des Betriebsrates aufzusuchen. Er nimmt den Besuch bei Euch zum Anlaß, Euch um eine umfassende Bewertung der Datenverarbeitung in Jüritz und um eine Aufklärung über seine Rechte zu bitten. 1. Wie sind die beschriebenen und geplanten Datenerhebungs- und -verarbeitungsvorgänge datenschutzrechtlich einzuschätzen? 2. Welche Rechte haben betroffene ArbeitnehmerInnen in dem beschriebenen Fall gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Kernforschungszentrum? Welche Möglichkeiten haben sie, ihre Rechte durchzusetzen? Inwieweit sind sie durchsetzbar? 3. Welche Einflußmöglichkeiten hat der Betriebsrat des Kernforschungszentrums auf die beschriebenen und geplanten Datenerhebungs- und Datenverarbeitungsvorgänge?

Einleitungsthema (nur für die vortragende Arbeitsgruppe)

Beschreibt allgemein die Pflichten des Kernforschungszentrums als Arbeitgeber gegenüber seinen ArbeitnehmerInnen aus der Sicht des Datenschutzes. Welche Rechte hat es gegenüber seinen ArbeitnehmerInnen? Gebt bitte eine allgemeine Einschätzung, ohne dabei konkret auf einzelne Gesetzesparagraphen einzugehen!

Material zur Lösung der Aufgabe

Bundesdatenschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Kommentare zum Arbeitnehmerdatenschutz, Zeitschriftenartikel (Bibliothek!)


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