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Software-Lizenzen

Licentia, (lat.): Erlaubnis, Freiheit.
"The licenses for most software are designed to take away your freedom to share and change it."
(GNU General Public License, Preamble)

Was ist eine Softwarelizenz?

Software ist urheberrechtlich geschützt, sowohl durch das deutsche Urheberrechtsgesetz [0], als auch durch internationale Urheberrechtsbestimmungen und -verträge. Nach dem deutschen Urheberrecht gehören Computerprogramme zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§2 UrhG). Danach besitzt der Urheber die ausschließlichen Rechte, sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten (§15 UrhG). Wenn Software verbreitet werden soll, muß der Urheber Anderen zumindest ein Nutzungsrecht einräumen.

"Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen."
"Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluß aller anderen Personen einschließlich des Urhebers auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und einfache Nutzungsrechte einzuräumen."
(§31 UrhG)

Meist ist dieses Nutzungsrecht an eine Menge von Bedingungen geknüpft, die nicht im Urheberrecht festgeschrieben sind. Solche Vereinbarungen zwischen dem Urheber und dem Benutzer werden als Lizenzen bezeichnet, eine Art Vertrag, der die Art und Weise der Benutzung formuliert. Man kann aber Lizenzen auch als das Versprechen des Lizensgebers betrachten, den Lizenznehmer bei Einhaltung der Bedingungen nicht zu verklagen.
Eine Softwarelizenz gibt dem Anwender bestimmte Rechte und Pflichten, die den Besitz und die Benutzung der Software betreffen. Mit Erhalt der Software, dem Öffnen der Packung ("shrink wrap"), der Installation ("click-through") oder einfach dem dem Gebrauch erklärt der Lizenznehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung.

Warum kauft man keine Software, sondern erwirbt eine Lizenz?

Software ist geistiges Eigentum des Urhebers, und, zumindest nach dem deutschen Urheberrecht, nicht übertragbar (§29 UrhG).
Ein Verkauf der Software und damit aller Rechte würde bedeuten, daß wenn sie erst einmal verkauft ist, bzw. den Besitzer gewechselt hat, dieser damit beliebig verfahren könnte. Ohne nennenswerte Kosten und ohne Qualitätsverlust könnten Kopien hergestellt und weiterverbreitet werden. Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Urheber, das einfache erhält der Benutzer. Dieser ist in der Verwendung der Software eingeschränkt. Die Lizenz kann auch wieder entzogen werden, oder von selbst erlöschen.

Der alleinige Besitz eines Datenträgers verleiht nicht automatisch das Recht an der Software oder das Recht zur Nutzung. Jeder Benutzer, bzw. Käufer, von lizensierter Software ist ein Lizenznehmer, die gekaufte CD-ROM oder Ähnliches ist nur Mittel zum Zweck.

Was gestattet eine Lizenz dem Lizenznehmer?

Lizenzen legen auf vielfältige Weise die Rechte und Pflichten des Lizenznehmers fest. Lizenzbedingungen von Software berühren im Allgemeinen folgende Aspekte:

UCITA

In den USA und in Europa befinden sich die gesetzlichen Regelungen Software betreffend im Umbruch [1]. Der "Uniform Computer Information Transactions Act" (UCITA) in den USA ist eine der Bestrebungen, die Rechte der Softwarehersteller zu stärken. Bislang waren die Lizenzbedingungen von "shrink wrap" oder "click-through" Software juristisch zweifelhaft und nicht immer konform mit geltenden Gesetzen. UCITA könnte solche Bedingungen durchsetzbar machen, die eine verstäkte Kontrolle des Benutzers ermöglichen. So wären z.B. Online-Zugriffe auf Programminstallationen erlaubt, das Löschen von Programmen, deren Lizenz erloschen ist, und das Aufheben der Lizenz bei Verwendung 'verbotener Patches'. Weiterhin wird ein Verbot von öffentlichen Kritik an der Software befürchtet, sowie Beschränkungen des Weiterverkaufs und ein Verbot des Reverse Engineerings. Ein Softwarehersteller könnte nicht nur die Veröffentlichung von Sicherheitslücken untersagen, sondern auch die Haftung dafür ablehnen. [2]

Free Software und Copyleft [3]

"The licenses for most software are designed to take away your freedom to share and change it."
(GNU General Public License, Preamble)
Die Free Software Foundation bezieht sich damit auf die Beschränkungen, denen der Benutzer proprietärer Software unterliegt. Ihre Vervielfältigung, Weiterverbreitung und Modifizierung ist untersagt. Der Gebrauch ist ebenfalls verboten, solange keine Lizenz erworben wurde. Eigentümer der Software und aller Rechte daran, bleibt der Hersteller, der das Urheberrecht besitzt, und damit die vollständige Kontrolle über das Produkt. Zudem liegt bei solcher Software der Quellcode meistens unter Verschluß und wird als Geschäftsgeheimnis behandelt.

Richard M. Stallman störte sich an dieser Art von Software, und machte sich zum Ziel, ein freies Betriebssystem inklusive freien Utilities zu schreiben. Deshalb verließ Stallman 1981 das MIT und begann das GNU Projekt. Um Geld für die weitere Entwicklung der GNU Software aufzubringen, wurde 1985 die Free Software Foundation gegründet. Diese finanziert sich durch Spenden und Verkauf von CD-ROMs mit GNU Software und T-Shirts. Anfang der 90er entwickelte Linus Torvalds den Betriebssystemkernel Linux und veröffentlichte ihn unter der GNU Public License, so daß damit endlich ein komplett freies Betriebssystem zur Verfügung stand: GNU/Linux [4].

"Free software is a matter of liberty, not price. To understand the concept, you should think of 'free speech', not 'free beer'." (Richard M. Stallman)
Die Free Software Foundation meint mit "free" nicht kostenlos, sondern Damit wird implizit die Offenlegung des Quellcodes gefordert.

Ein Problem freier Software ist, daß jederzeit eine proprietäre Version daraus entstehen kann. Das Copyleft-Prinzip soll das verhindern, indem die oben genannten Freiheiten durch Lizenzbedingungen geschützt werden.

"Copyleft - all rights reversed." (Don Hopkins)
"Copylefted software is free software whose distribution terms do not let redistributors add any additional restrictions when they redistribute or modify the software. This means that every copy of the software, even if it has been modified, must be free software."
[3] (Categories of Free and Non-Free Software)
Die Software ist und bleibt urheberrechtlich geschützt, wer sie erstellt oder Veränderungen vornimmt, erhält automatisch ein Urheberrecht, darf aber nicht die Lizenzbedingungen ändern.
"To copyleft a program, first we copyright it; then we add distribution terms, which are a legal instrument that gives everyone the rights to use, modify, and redistribute the program's code or any program derived from it but only if the distribution terms are unchanged. Thus, the code and the freedoms become legally inseparable."
[3] (What Is Copyleft?)

Quellen