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Proprietäre vs. "Open Source"-Lizenzen

MS Windows 2000 Server EULA vs. GNU GPL




Proprietäre Lizenzen unterscheiden sich aufgrund ihrer Intention naturgemäß stark von "Open Source"-Lizenzen. Diese Unterschiede werden besonders an den Microsoft-Lizenzen [2] einerseits und der GNU GPL [1] andererseits deutlich, die aufgrund ihrer Bekanntheit und Verbreitung als die Hauptvertreter ihrer jeweiligen "Art" angesehen werden können. Die GNU GPL wurde entwickelt, um die Freiheit der "Open Source"-Software und ihre Weiterverbreitung zu garantieren und der Bedrohung durch Kommerzialisierung und Patentierung entgegenzuwirken. Sie kann auf jedes Programm angewandt werden, dessen Autor es fordert und ist daher bewußt allgemein gehalten. Die Microsoft Windows 2000 Server Lizenz ist dagegen (wie der Name schon sagt) auf ein bestimmtes Produkt zugeschnitten und enthält ausser allgemeinen Rechten und Pflichten des Anwenders, auch genaue Angaben darüber, wie er einzelne Features dieses Produktes nutzen darf.

Gültigkeit

Die Frage der Gültigkeit der Lizenz ist bei beiden Lizenztypen ähnlich gelöst. Bei der GPL führt jegliche Modifikation und Verbreitung des Programms oder seines Quellcodes (bzw. aller auf dem Programm oder seinem Quellcode basierender Programme) zur Zustimmung der GPL. Ähnlich ist es bei der Microsoft Windows 2000 Server Lizenz, hier ist jegliche Verwendung der Software (Installation, Vervielfältigung, Nutzung) von der Zustimmung zum EULA abhängig.

Nutzung

Die Frage der Nutzung ist bei der GPL einfach, denn unter der GPL veröffentlichte Programme sind ohne Einschränkung nutzbar. Bei MS Windows 2000 Server ist der Sachverhalt viel komplizierter, denn es wird zwischen "Server-" und "Clientsoftware" unterschieden. Der Anwender darf eine Kopie der Serversoftware (bzw. soviele Kopien, wie im sog. "License Pack" vorhanden sind) und beliebig viele Kopien der Clientsoftware installieren. Die Serversoftware für MS Windows 2000 Server darf auf Computern mit maximal vier CPUs laufen, bei MS Windows 2000 Advanced Server erhöht sich diese Anzahl auf acht CPUs. Der Zugriff von Clients auf den Server wird ebenso limitiert, denn für jeden Client, der die Authentifizierungs-, Datei-, Drucker-, Remotezugriffs- oder Terminaldienste des Servers benutzt, ist eine Clientzugriffslizenz ("CAL") notwendig. Bei der Verwendung der Terminaldienste des Servers muss zusätzlich eine Clientzugriffslizenz für Terminaldienste ("TS CAL") erworben werden (dies gilt jedoch nicht für Computer, die MS Windows 2000 Professional verwenden). Für bis zu zwei Verbindungen zur Administration des Servers sind keine CALs oder TS CALs notwendig.

CALs können entweder im Arbeitsplatz- oder im Servermodus benutzt werden, d.h. es wird entweder je eine CAL auf einem Clientcomputer benutzt oder alle CALs werden auf dem Server benutzt und limitieren damit die maximale Anzahl gleichzeitiger Verbindungen zu diesem Server.

Modifikation, Vervielfältigung und Weitergabe

Für GPL-Programme gilt das Prinzip des Copyleft, d.h. sie können frei modifiziert, vervielfältigt und weitergegeben werden, vorausgesetzt, dass in der Programmdokumentation und möglichst auch in jedem Source-File Copyright-Vermerk und Garantie-Abspruch vorhanden sind (durch den Vertreiber kann explizit eine Garantie gewährt werden). Ausserdem müssen alle Referenzen zur GNU GPL beibehalten werden und eine Kopie der GPL vorhanden sein.

Falls das Programm modifiziert wurde, muss in jeder modifizierten Datei ein entsprechender Vermerk und das Datum vorhanden sein. Modifizierte Programme fallen automatisch wieder unter die GNU GPL wobei eigenständige Programmteile ausgenommen werden können.

Falls das Programm in Object-Code oder in ausführbarer Form vorliegt, muss der Quellcode auf einem üblichem Datenträger mitgeliefert werden oder für mindestens drei Jahre leicht zu beschaffen sein (z.B. über Internet). Im zweiten Fall dürfen maximal die zum physikalischem Kopiervorgang aufgewandten Kosten berechnet werden. Falls es sich bei dem Programm um eine nichtkommerzielle Distribution handelt und das Programm nur im Object-Code oder in ausführbarer Form vorliegt, kann auch ein Angebot zum Bereitstellen von Quellcode weitergegeben werden. Zusätzlich zum Quellcode müssen alle sonst noch zur Compilation und Instalaltion notwendigen Dateien mitgeliefert werden.

Bei Weitergabe des Programms dürfen keine zusätzlichen Auflagen an Dritte zur GPL gemacht werden.

Bei der MS Windows 2000 Server Lizenz sieht die Sache etwas anders aus. Da hier der Quellcode als Geschäftsgeheimnis betrachtet und daher nicht mitgeliefert wird, ist das Reverse Engineering, die Dekompilierung und die Disassemblierung der Software ausdrücklich verboten, ausser das geltende Recht gestattet es. Vervielfältigung ist nur im Rahmen der oben genannten Möglichkeiten der Nutzung erlaubt. Weitergabe bzw. Weiterverkauf ist nur dem ersten Benutzer der Software erlaubt, vorausgesetzt das alle zum Produkt gehörenden Komponenten (Medien, gedruckte Materialien, EULA, u.U. Certificate of Authencity) weitergegeben werden und das der Endbenutzer dem EULA zustimmt. Gesondert gekennzeichnete Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden.

Kündigung

Sowohl für die GPL als auch für MS Windows 2000 Server EULA gilt: Im Falle der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen ist der jeweilige Lizenzgeber berechtigt, die Lizenz zu kündigen.

Gesetzliche Einschränkungen

Falls die GPL aufgrund von Gerichtsbeschlüssen, Patenten o. ä nicht angewendet werden kann, darf ein unter der GPL publiziertes Programm nicht weiterverbreitet werden.

Falls die Verbreitung oder die Anwendung des unter der GPL publizierten Programms in einem Land eingeschränkt ist, darf der Copyright-Inhaber dieses Land explizit von der Verbreitung des Programms ausschliessen.

Bei der MS Windows 2000 Server Lizenz wird der Export oder Reexport der Software in Länder, die den US-Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, verboten. Es wird ebenso verboten, die Software an eine natürliche oder juristische Person weiterzugeben, von der der Lizenznehmer weiss oder vermutet, dass sie die Software zur Produktion von ABC-Waffen verwenden wird.

Garantie und Haftung

Sowohl für die GPL als auch für MS Windows 2000 Server EULA gilt: Es werden jegliche Garantie und Haftung, bis auf die durch das geltende Recht gewährten, ausgeschlossen. Für unter der GPL publizierte Programme kann der Copyright-Inhaber jedoch Garantie und Haftungsanspruch gewähren. Für Microsoft wird die Haftung unter allen Umständen auf den Preis des Produkts bzw. US-$ 5.00 beschränkt, je nach dem welcher Betrag höher ist.

Literatur:

[1] Free Software Foundation, Inc. (1991): GNU General Public License, Version 2 (http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) Juni 1991.

[2] Microsoft Corp. (2000): Windows 2000 Server End User License Agreement (EULA) 2000.

[3] Microsoft Corp. (2000): General Licensing FAQ for Windows 2000 (http://www.microsoft.com/WINDOWS2000/guide/server/pricing/faq.asp) 2000-11-22.

[4] Microsoft Corp. (2000): Windows 2000 Terminal Services Licensing FAQ (http://www.microsoft.com/WINDOWS2000/guide/server/pricing/tsfaq.asp) 2000-11-22.

[5] CNET News.com (2000): Microsoft licensing deals confuse customers, study says (http://www.canada.cnet.com/news/0-1003-200-2427307.html) vom 2000-08-03.