Achtung! / Attention!
Diese Seite ist Teil unser alten Internetpräsenz, die nicht
weiter gepflegt wird. Besuchen Sie auch unsere neue Präsenz unter
http://ig.cs.tu-berlin.de.
This page is part of our former website
that is not being maintained anymore. You may want to visit our
new website at http://ig.cs.tu-berlin.de.
Proprietäre vs. "Open Source"-Lizenzen
MS Windows 2000 Server EULA vs. GNU GPL
Proprietäre Lizenzen unterscheiden sich aufgrund ihrer Intention naturgemäß stark von "Open Source"-Lizenzen. Diese
Unterschiede werden besonders an den Microsoft-Lizenzen [2] einerseits und der GNU GPL [1] andererseits deutlich, die aufgrund ihrer
Bekanntheit und Verbreitung als die Hauptvertreter ihrer jeweiligen "Art" angesehen werden können. Die GNU GPL wurde entwickelt,
um die Freiheit der "Open Source"-Software und ihre Weiterverbreitung zu garantieren und der Bedrohung durch Kommerzialisierung und
Patentierung entgegenzuwirken. Sie kann auf jedes Programm angewandt werden, dessen Autor es fordert und ist daher bewußt
allgemein gehalten. Die Microsoft Windows 2000 Server Lizenz ist dagegen (wie der Name schon sagt) auf ein bestimmtes Produkt
zugeschnitten und enthält ausser allgemeinen Rechten und Pflichten des Anwenders, auch genaue Angaben darüber, wie er
einzelne Features dieses Produktes nutzen darf.
Gültigkeit
Die Frage der Gültigkeit der Lizenz ist bei beiden Lizenztypen ähnlich gelöst. Bei der GPL führt jegliche
Modifikation und Verbreitung des Programms oder seines Quellcodes (bzw. aller auf dem Programm oder seinem Quellcode basierender
Programme) zur Zustimmung der GPL. Ähnlich ist es bei der Microsoft Windows 2000 Server Lizenz, hier ist jegliche Verwendung der
Software (Installation, Vervielfältigung, Nutzung) von der Zustimmung zum EULA abhängig.
Nutzung
Die Frage der Nutzung ist bei der GPL einfach, denn unter der GPL veröffentlichte Programme sind ohne Einschränkung nutzbar.
Bei MS Windows 2000 Server ist der Sachverhalt viel komplizierter, denn es wird zwischen "Server-" und "Clientsoftware" unterschieden.
Der Anwender darf eine Kopie der Serversoftware (bzw. soviele Kopien, wie im sog. "License Pack" vorhanden sind) und beliebig viele
Kopien der Clientsoftware installieren. Die Serversoftware für MS Windows 2000 Server darf auf Computern mit maximal vier CPUs
laufen, bei MS Windows 2000 Advanced Server erhöht sich diese Anzahl auf acht CPUs. Der Zugriff von Clients auf den Server wird
ebenso limitiert, denn für jeden Client, der die Authentifizierungs-, Datei-, Drucker-, Remotezugriffs- oder Terminaldienste des
Servers benutzt, ist eine Clientzugriffslizenz ("CAL") notwendig. Bei der Verwendung der Terminaldienste des Servers muss
zusätzlich eine Clientzugriffslizenz für Terminaldienste ("TS CAL") erworben werden (dies gilt jedoch nicht für
Computer, die MS Windows 2000 Professional verwenden). Für bis zu zwei Verbindungen zur Administration des Servers sind keine
CALs oder TS CALs notwendig.
CALs können entweder im Arbeitsplatz- oder im Servermodus benutzt werden, d.h. es wird entweder je eine CAL auf einem
Clientcomputer benutzt oder alle CALs werden auf dem Server benutzt und limitieren damit die maximale Anzahl gleichzeitiger
Verbindungen zu diesem Server.
Modifikation, Vervielfältigung und Weitergabe
Für GPL-Programme gilt das Prinzip des Copyleft, d.h. sie können frei modifiziert, vervielfältigt und weitergegeben
werden, vorausgesetzt, dass in der Programmdokumentation und möglichst auch in jedem Source-File Copyright-Vermerk und
Garantie-Abspruch vorhanden sind (durch den Vertreiber kann explizit eine Garantie gewährt werden). Ausserdem müssen alle
Referenzen zur GNU GPL beibehalten werden und eine Kopie der GPL vorhanden sein.
Falls das Programm modifiziert wurde, muss in jeder modifizierten Datei ein entsprechender Vermerk und das Datum vorhanden sein.
Modifizierte Programme fallen automatisch wieder unter die GNU GPL wobei eigenständige Programmteile ausgenommen werden
können.
Falls das Programm in Object-Code oder in ausführbarer Form vorliegt, muss der Quellcode auf einem üblichem Datenträger
mitgeliefert werden oder für mindestens drei Jahre leicht zu beschaffen sein (z.B. über Internet). Im zweiten Fall
dürfen maximal die zum physikalischem Kopiervorgang aufgewandten Kosten berechnet werden. Falls es sich bei dem Programm um eine
nichtkommerzielle Distribution handelt und das Programm nur im Object-Code oder in ausführbarer Form vorliegt, kann auch ein
Angebot zum Bereitstellen von Quellcode weitergegeben werden. Zusätzlich zum Quellcode müssen alle sonst noch zur
Compilation und Instalaltion notwendigen Dateien mitgeliefert werden.
Bei Weitergabe des Programms dürfen keine zusätzlichen Auflagen an Dritte zur GPL gemacht werden.
Bei der MS Windows 2000 Server Lizenz sieht die Sache etwas anders aus. Da hier der Quellcode als Geschäftsgeheimnis betrachtet
und daher nicht mitgeliefert wird, ist das Reverse Engineering, die Dekompilierung und die Disassemblierung der Software
ausdrücklich verboten, ausser das geltende Recht gestattet es. Vervielfältigung ist nur im Rahmen der oben genannten
Möglichkeiten der Nutzung erlaubt. Weitergabe bzw. Weiterverkauf ist nur dem ersten Benutzer der Software erlaubt, vorausgesetzt
das alle zum Produkt gehörenden Komponenten (Medien, gedruckte Materialien, EULA, u.U. Certificate of Authencity) weitergegeben
werden und das der Endbenutzer dem EULA zustimmt. Gesondert gekennzeichnete Produkte dürfen nicht weiterverkauft werden.
Kündigung
Sowohl für die GPL als auch für MS Windows 2000 Server EULA gilt: Im Falle der Nichteinhaltung der Lizenzbedingungen ist der
jeweilige Lizenzgeber berechtigt, die Lizenz zu kündigen.
Gesetzliche Einschränkungen
Falls die GPL aufgrund von Gerichtsbeschlüssen, Patenten o. ä nicht angewendet werden kann, darf ein unter der GPL
publiziertes Programm nicht weiterverbreitet werden.
Falls die Verbreitung oder die Anwendung des unter der GPL publizierten Programms in einem Land eingeschränkt ist, darf der
Copyright-Inhaber dieses Land explizit von der Verbreitung des Programms ausschliessen.
Bei der MS Windows 2000 Server Lizenz wird der Export oder Reexport der Software in Länder, die den US-Ausfuhrbeschränkungen
unterliegen, verboten. Es wird ebenso verboten, die Software an eine natürliche oder juristische Person weiterzugeben, von der
der Lizenznehmer weiss oder vermutet, dass sie die Software zur Produktion von ABC-Waffen verwenden wird.
Garantie und Haftung
Sowohl für die GPL als auch für MS Windows 2000 Server EULA gilt: Es werden jegliche Garantie und Haftung, bis auf die durch
das geltende Recht gewährten, ausgeschlossen. Für unter der GPL publizierte Programme kann der Copyright-Inhaber jedoch
Garantie und Haftungsanspruch gewähren. Für Microsoft wird die Haftung unter allen Umständen auf den Preis des Produkts
bzw. US-$ 5.00 beschränkt, je nach dem welcher Betrag höher ist.
Literatur:
[1] Free Software Foundation, Inc. (1991): GNU General Public License, Version 2 (http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html) Juni 1991.
[2] Microsoft Corp. (2000): Windows 2000 Server End User License Agreement (EULA) 2000.
[3] Microsoft Corp. (2000): General Licensing FAQ for Windows 2000 (http://www.microsoft.com/WINDOWS2000/guide/server/pricing/faq.asp) 2000-11-22.
[4] Microsoft Corp. (2000): Windows 2000 Terminal Services Licensing FAQ (http://www.microsoft.com/WINDOWS2000/guide/server/pricing/tsfaq.asp) 2000-11-22.
[5] CNET News.com (2000): Microsoft licensing deals confuse customers, study says (http://www.canada.cnet.com/news/0-1003-200-2427307.html) vom 2000-08-03.