ITR2-VL07: Informationsfreiheit in Deutschland 1

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ITR2-VL07: Kommunikationsfreiheit

Kommunikationsfreiheit in Deutschland

Meinungsfreiheit 1

Meinungsfreiheit 2

Zusammenfassung Meinungsfreiheit

Informationsfreiheit in Deutschland

Medienfreiheit in Deutschland

Kommunikationsfreiheit in Cyberspace

Relevanz zu Internet Governance

Materialien

 

Internet Governance (ITR2), Sommersemester 1998



Informationsfreiheit

Während die Meinungsfreiheit in erster Linie dem Kommunikator dient, richtet sich die Aufmerksamkeit bei der Informationsfreiheit auf den Rezipienten der Kommunikation. Beide sind natürlich eng miteinander verbunden: Die Meinungsfreiheit ist sinnlos, wenn es keinen Zugang zu den Meinungen und Informationen gibt. Andersherum nützt der Zugang nichts, wenn keine Meinungsfreiheit bestünde.

Der Begriff der Informationsfreiheit ist im engeren Sinne als "Freedom of Information"/Aktenzugangsrecht bekannt (früh schon im Umweltrecht), wo sich das Recht auf Akteneinsicht in erster Linie gegen öffentliche Stellen richtet.

Aber wie aus dem eingangs gezeigten Schema geht sie viel weiter als dies. Dementsprechend ist sie in den diversen Erklärungen der Menschenrechte enthalten (vgl. AKGG zu Art. 5 Abs. 1, 2, Rdnr. 83):

  • "Freiheit zum Empfang ... von Nachrichten oder Ideen" (Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten v. 4.11.1950)

  • "...über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf GrenzenInformationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen..." (Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte v. 10.12.1948, http://www.unhchr.ch/html/menu6/1/udgerman.htm

Daß diese Freiheit nicht so selbstverständlich ist, wie man annehmen könnte, zeigt sich an den Problemen in Zusammenhang mit Parabolantennen:

[...]

 


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