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TU Berlin, FB 13 (Informatik), SS 94, Das Projekt Internet


Regulierung und Selbstregulierung im Internet

Gero Hoffmann, Dirk Kuhlmann

Einführung


anarchy 
[ML anarchia, fr. Gk, fr. anarchos having no ruler, 
 fr. an- + archos ruler -- more at ARCH-] (1539)
1a: absence of government
1b: a state of lawlessness or political disorder 
    due to the absence of governmental authority
1c: a utopian society of individuals who enjoy 
    complete freedom without government
2:  absence of order: DISORDER

               (Webster's 9th Collegiate Dictionary)

Internet - eine anarchistische Veranstaltung?

Schreibt man die von Lottor [1] 1992 ermittelte exponentielle Wachstumsrate des Internet fort, kommt man (bei einer angenommenen jährlichen Verdopplung angeschlossener Computer) auf die Anzahl von etwa drei Millionen Hosts im Juni 1994. Unter der Annahme, daß sich vier Personen einen Host teilen, kommt man zu der Schlußfolgerung, daß die Anzahl der Internet-Benutzer die Zehn-Millionen-Marke inzwischen weit überschritten hat. Zählt man auch jene Benutzer hinzu, die aus anderen Netzen über Gateways Zugriff auf Internet- Ressourcen haben, so dürfte diese Zahl wohl noch höher liegen.

Neuartige Informationssysteme wie Mosaic, Gopher und Wais eröffnen erstmalig die Möglichkeit einer benutzerfreundlichen Aufarbeitung und Darstellung großer, verteilter Informationsbestände. Gleichzeitig werden verstärkte Anstrengungen unternommen, um synchrones, kooperatives Arbeiten mehrerer Personen über Computernetzwerke zu unterstützen -- sei es in Form neuartiger interaktiver Kommunikationsanwendungen wie irc, mud oder Multimedia-Coferencing Systemen oder durch Application Sharing unter graphischen Oberflächen.

Das Internet gehört neben dem Telefonnetz zu den komplexesten technischen Artefakten, die je von Menschen ersonnen und verwirklicht worden sind. Es mangelt jedoch an passenden Modellen, um Organisations- und Funktionsweise dieses Netzes in ihrer gesamten Vielfalt darstellen zu können. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird Internet von vielen Personen als 'ziemlich anarchistisch' angesehen.

Eine gewisse Plausibilität gewinnt diese Einschätzung bereits bei der Betrachtung grundlegender technischer Aspekte des Netzes. Sieht man nämlich von der Vergabe der Domain- und Hostadressen einmal ab, so unterliegt das Gesamtsystem keiner zentralen Administration und Kontrolle. Welche Services auf einem Host zur Verfügung stehen und in welchem Umfang sie genutzt werden können, liegt allein im Ermessen der Hostbetreiber und Systemadministratoren. Weitestgehende Dezentralisierung ist eine der fundamentalen strukturellen Eigenschaften des Internet und wird von einigen seiner Protagonisten als richtungsweisend für zukünftige Formen von Telekommunikation angesehen:

Anarchistisch anmutende Zustände lassen sich auch in der Struktur der Informations- und Kommunikationsbeziehungen im Internet nachweisen. Internet ist das erste Medium, das gleichzeitig Individual- und Massen-, synchrone und asynchrone, angebots- und nachfrageorientierte, moderierte und unmoderierte, personalisierte und anonyme, offene und veschlüsselte Kommunikation unterstützt. Jeder Informationskonsument ist potentieller Informationsproduzent. Nicht Macht- und Verwertungsinteressen, sondern persönliche Vorlieben und freier Zusammenschluß mit Gleichgesinnten, argumentative und inhaltliche Kompetenz der Beteiligten und ausgeprägter Gemeinsinn sind bis heute bestimmend für die Informationskultur im Internet [3].

Anarchistischer Wildwuchs ist besonders bei den über Internet verfügbaren Informationsinhalten zu beobachten. Ein Kunterbunt von News-Gruppen und Datenarchiven deckt heute jedes nur vorstellbare Theama ab. Die über Internet verfügbaren Daten bilden -- zusammen mit dem im Netz agierenden Menschen und deren spezifischen Fähigkeiten -- einen Korpus, auf den jede angeschlossene Person Zugriff besitzt und zu dem sie beitragen kann. Die Frage nach den Besitzverhältnissen an diesem Korpus verfehlt offensichtlich dessen Wesen. Wie Bruce Sterling metaphorisch zu verdeutlichen versucht, ist dieser am ehesten vergleichbar mit kulturellen Besitzständen einer Gemeinschaft:

Das Fehlen eines master plan, eines übergeordneten Entwurfs, ist es, was die Beschreibung der im Internet wirksamen Regulationsmechanismen schwierig macht. Dies führt leicht zu ad hoc Etikettierung wie "anarchistisch". Solange jedoch unklar ist, worin die funktionalen und strukturellen Grundlagen des Netzes bestehen, kann die Rolle von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen und Netiquette für das Internet nur schwer eigeschätzt werden. Eine Untersuchung hätte sich in diesem Fall auf die Aufzählung und Beschreibung der Regularien zu beschränken.

Dieser Ansatz erschien uns unbefriedigend. Wir haben deshalb unser Augenmerk auf soziale Konventionen der Techniknutzung gerichtet. Unsere Hypothese ist, daß die Nutzungskultur des Internet neben der technischen Infrastruktur eine eminent wichtige Rolle für die Regulierungs- und Selbstregulierungsprozesse spielt. Die historische Entwicklung und die Wirksamkeit der Nutzungskultur haben wir z.T. anhand exemplarischer Fälle nachzuzeichnen versucht.

Regulierung im Internet: Ein Modell

Für die Modellierung von Regulierungsmechanismen schlagen wir ein Modell vor, in dem drei Ebenen des Internet unterschieden werden. Dabei liegt es nahe, die Betrachtung der technischen Infrastruktur von derjenigen der Informationsinhalte zu trennen, die über diese Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Diese Trennung hat sich - zumindest in den USA - als common carrier Prinzip bis in die Gesetzgebung hinein durchgesetzt. Zwischen diesen beiden Ebenen ist eine weitere angesiedelt, die Aspekte der Strukturierung von Information und Konventionen der Nutzung des Netzes umfaßt. Wie sich dieser thematische Bereich herausgebildet hat, wird an späterer Stelle behandelt werden.

Eine eindeutige Zuordnung einzelner Regulierungsgegenstände und -instrumentarien zu einer dieser Ebenen kann nicht immmer getroffen werden. So strukturieren technische Vorgaben (wie z.B. die Einteilung der usenet-Gruppen) die Kommunikation, während andererseits kommunikative Bedürfnisse der Beteiligten (z.B. anonymisiertes posting) zu neuartigen technischen Lösungen führen.

Auf den drei verschiedenen Ebenen werden die behandelten Regulationsinstrumente (Gesetze, Verträge, Nutzungsordnungen, Netiquette) in unterschiedlichem Umfang wirksam. Der Zusammenhang zwischen Regulierungsebenen und -instrumenten wird durch Abb. 1 graphisch veranschaulicht.

Aus diesem Modell ist bisher noch nicht ersichtlich, welche Handlungsträger von Regulierungsmaßnahmen betroffen sind und welche Reichweite für Regulierungen gilt. Es muß daher um ein Modell ergänzt werden, das die verschiedenartigen Beziehungen im Internet und die verschiedenen Regulierungsdomänen sichtbar macht. Dies soll durch Abb.2 verdeutlicht werden.

Customer-Provider Beziehungen sind in aller Regel innerhalb eines gemeinsamen Rechtsraumes angesiedelt und werden im Einzelnen durch Verträge und Nutzungsbestimmungen geregelt. Dies ist bei Customer-Customer Beziehungen oft nicht gegeben. Diese sind in der Regel weder an gemeinsame Verträge und Bestimmungen gebunden noch den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen. Ihre Beziehungen sind informationeller Natur und werden weniger durch juristische Rahmenbedingungen als durch Fragen des Umgangs, des Stils und der ausgetauschten Inhalte geprägt.

Die Einteilung Provider und Customer (User) ist allerdings nicht unproblematisch, da Personen und Personengruppen in elektronischen Netzen oft beide Funktionen gleichzeitig wahrnehmen. Provider nehmen in der Regel Dienste anderer Anbieter in Anspruch. Nutzer von Internet-Diensten können ihrerseits als Informationsanbieter fungieren. Wenn wir die Einteilung in Provider und User trotzdem für nützlich halten, dann deswegen, weil zwischen zwei Providern bzw. zwischen Providern und Usern in der Regel andere Regulierungsmechanismen eine Rolle spielen als zwischen Usern.

Zur Evolution der Nutzungskultur im Usenet

Der Terminus Netiquette ist ein aus den englischen Wörtern net und etiquette zusammengesetzter Neologismus. In seiner ursprünglichen Bedeutung umschreibt er eine Reihe von Verhaltensregeln, die allgemein bei der Benutzung des Usenet (also des Newssystems) und speziell beim Versenden von Nachrichten in bestimmte Gruppen der News-Hierarchie beachtet werden sollten. Wir werden zuerst Funktion, Gegenstand und Status dieser Netiquette beschreiben. Danach werden wir auf Beispiele von Netiquette zu sprechen kommen, die als Satz von Regeln für das Arbeiten in verteilten Systemen aufgestellt wurden.

Welche Zwecke sollen mit dem Aufstellen von Usenet-Netiquette erreicht werden? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir kurz auf die Geschichte und die Struktur von Usenet eingehen. Daß eine solche Beschreibung kein einfaches Unterfangen ist, wird beim Lesen der von Gene Spafford verfassten Einführung What is Usenet? recht schnell deutlich. Deren erste Sätze lauten:

Spafford zieht es vor, Usenet negativ zu definieren: es sei weder Organisation, noch Software, weder akademisch, noch öffentlich oder privat, weder Internet, noch UUNET. Spafford zieht eine vage Definition einer falschen vor und nennt als kleinsten gemeinsamen Nenner: Chuq Von Rospachs Definition ist von ähnlicher Allgemeinheit, betont jedoch ebenfalls den sozialen Aspekt des Netzes: Bei Usenet handelt es sich also um eine Anzahl von mehreren tausend Interessengruppen, deren Mitglieder auf elektronischem Wege Nachrichten miteinander austauschen. Jede Person, die Zugang zu Usenet hat, kann sämtliche Nachrichten jener News-Foren lesen, die auf dem Rechner seines Providers zur Verfügung gestellt werden. Abgesehen von ihren thematischen Schwerpunkten werden moderierte und unmoderierte Gruppen unterschieden. Bei ersteren werden Beiträge, die innerhalb des elektronischen Forums veröffentlicht werden sollen, zuerst an den Moderator des Forums gesandt. Diese(r) entscheidet darüber, ob der Artikel öffentlicht gemacht wird. In unmoderierten Gruppen erscheint ein Beitrag ohne vorherige Kontrolle.

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungskriterium von News-Foren besteht in der Art und Weise, wie diese ins Leben gerufen werden. Die internationale Usenet-Hierarchie teilt sich in sieben thematische Hauptstränge auf. Soll ein neues Forum einem dieser Hauptstränge hinzugefügt werden, so kann dies nur im Rahmen eines festgelegten Procederes geschehen, das eine offizielle Ankündigung, einen Diskussions- und einem Abstimmungsprozeß umfaßt. Kommt bei der Abstimmung eine Mindestanzahl von Ja-Stimmen zustande und ist diese um ein Drittel grösser als die Anzahl der Nein-Stimmen, so führt dies zur Einrichtung der Gruppe. Neben den sieben Hauptkategorien (den sogenannten Big 7) gibt es die Kategorie der 'Alternativgruppen' (alt.* - Hierarchie bzw. altnet), in der das beschriebene Verfahren nicht angewendet werden muß (und in der Regel auch nicht wird). Hier kann im Prinzip jeder Benutzer des News-Systems zu beliebigen Themenstellungen eine Diskussionsgruppe einrichten.

The Great Renaming

Das erste Beispiel bezieht sich auf die Struktur der Usenet News, wie wir sie heute kennen - also auf die oben beschriebene Einteilung in sieben (bzw. acht) Hauptkategorien. Bis zum Jahr 1986 gab es lediglich zwei internationale Usenet-Hierarchien: die (moderierte) Hierarchie mod sowie die net -Hierarchie, die alle anderen Gruppen aufnahm. Daneben gab es diverse Subhierachien, die lediglich lokal verbreitet wurden. Die 1986 fertiggestellte Version B des Newssystems ließ erstmalig zu, jede einzelne Newsgruppe wahlweise als offene oder aber als moderierte Gruppe einzurichten. Dies war die technische Grundlage für einen Umstrukturierungsprozess, der unter dem Titel The great Renaming in die Geschichte des Internet eingegangen ist.

Während dieser vom Juli 1986 bis März 1987 dauernden Aktion wurden sämtliche bis dahin existierenden Gruppen einer der sieben neuen Haupthierarchien ( comp, misc, news, rec, sci, soc und talk zugeordnet. Dies ging nicht ohne Schwierigkeiten ab - die Umbenennung löste den größten flame war in der Geschichte des Usenet aus. Daß diese Reorganisation überhaupt in Gang gesetzt und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnte, ist angesichts der damals wie heute fehlenden zentralen Steuerungsinstrumente bemerkenswert. Gene Spafford, der maßgebliche Intiator des Great Renaming, konnte inhaltlich geltend machen, daß die Umbenennung aus verschiedenen organisatorischen Gründen vorteilhaft sei. Seine persönliche Reputation hatte entscheidenden Einfluß darauf, daß die Reorganisation durchgesetzt werden konnte. Aus der ursprünglich von ihm verfaßten Einführung What is Usenet lässt sich noch heute ersehen, wie zurückhaltend formuliert werden mußte:

Diese vorsichtige Darstellung ist allerdings ein klares Understatement. Was hier als "persönliche Sichtweise" und "vernünftiger Ausgangspunkt" umschrieben wird, hat die Kommunikationsstruktur der Usenet News nachhaltig beeinflußt. Dabei standen Spafford und den anderen Administratoren der Usenet-Backbones technische Mittel zur Verfügung, die als Sachzwang eigesetzt werden konnten. Zum damaligen Zeitpunkt hing Usenet fast vollständig von der Funktion einiger weniger Rechner ab, \uber die der Datentransport zwischen Atlantik und Pazifik abgewickelt wurde. Nachrichten, die in der von Spafford und seiner Fraktion favorisierten Hierarchie nicht ensprachen, wären u.U. nicht mehr weitergeleitet worden.

Es wäre verkürzt, in der Restrukturierung lediglich eine technische und organisatorische Maßname zu sehen. Da z.B. ein erklärtes Ziel der Restrukturierung war, langatmige und kontroverse Diskussionen in die talk-Hierarchie abzudrängen, waren viele Newsgruppen erstmalig zu einer genaueren Definition ihrer Inhalte und Kommunikationskultur gezwungen. In W. Woodbury 's Worten:

Die Trennung von Diskussion bzw. Meinungsbildung und Informationsvermittlung ist ein bis heute aktuelles Problem im Usenet. Nicht überall ist die Migration der Diskussionsgruppen in die talk-Hierarchie sinnvoll. Eine Alternative sind die *.d-Gruppen. Die Erweiterung .d im Namen alt.humor.best-of-usenet.d weist darauf hin, daß hier die Diskussion über die in alt.humor.best-of-usenet veröffentlichten Artikel stattfindet. Die genaue Beachtung des thematischen Schwerpunkts ist ebenso zentraler Bestandteil der Usenet-Netiquette wie die jene formalen Frage, ob Diskussion erwünscht ist oder nicht.

The Breaking of the Backbone Cabal

The Great Renaming ist ein spektakuläres Beispiel dafür, wie die Struktur des über das Usenet ablaufenden Informations- und Kommunikationsprozesses durch technische Vorgaben (nämlich die Veränderung der zugrundeliegenden Software) und organisatorische Maßnamen beeinflußt wurde. An ihm wird deutlich, daß es die Administratoren der Infrastruktur waren, die bis 1987 über die wesentliche Steuerungsinstrumente verfügten. Im Jahr 1987 führten jedoch mehrere Ereignisse dazu, daß die damit verbundene Machtposition der Administratoren zuerst in Frage gestellt, dann unterwandert und schließlich einer demokratischen Kontrolle unterzogen wurde.

Welche Newsgruppen eingerichtet und transportiert wurden, hing bis zum Frühjahr 1987 von Entscheidungen sogenannter official voting members der Backbones ab. Zu jenem Zeitpunkt traten Kontroversen um die Art der Entscheidungsfindung dieses Gremiums offen zutage. So wurde die Einrichtung einer Gruppe rec.drugs von den Betreibern der Backbones blockiert. Auch waren die Auseinandersetzungen um die Namensgebung einzelner Gruppen noch nicht abgeklungen (ein Moderator sollte auf den von ihm gewünschten Namen rec.gourmands verzichten und sich mit der profanen Bezeichnung rec.food.receipes zufriedengeben).

In dieser Situation kamen die Administratoren Brian Reed, John Gilmore und Gordon Muffett auf die Idee, eine neue Hierarchie ins Leben zu rufen, die an den offiziellen Usenet-Routern vorbei transportiert wurde. Diese neue alt Hierarchie ermöglichte auch die von Gene Spafford Anfang 1988 boykottierte Einrichtung der Gruppe rec.sex, die ab dem 3. April 1988 als alt.sex transportiert wurde. Einige Monate später brach die "Verschwörergruppe der Backboneadministratoren" aufgrund inhaltlicher Differenzen auseinander. Gene Spafford, der "Vater des Backbones", formulierte eine "Holey Guidelines", eine Reihe von Regeln zur Einrichtung neuer Gruppen. Diese stießen auf allgemeine Zustimmung, und Spafford wurde als neuer Verantwortlicher für die Neueinrichtung von Netzgruppen inthronisiert. Hierzu stellt H.E. Hardy in seiner Arbeit zur Geschichte des Internet fest:

Durch diese als Breaking of the Backbone Cabal bezeichnete Kette von Ereignissen wurde eine der bis heute wichtigsten Grundlagen der Usenet- und Internet-Kultur festgeschrieben. Es gilt nahezu uneingeschränkte Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Transport von Informationen und Nachrichten darf nur in begründeten Einzelfällen unterbunden werden. Welche Informationen auf einzelnen Hosts jeweils verfügbar sind, wird durch lokale user policies geregelt, nicht jedoch durch eine zentrale Administration oder Kontrolle.

Diese Sichtweise findet ihre direkte Entsprechung in der mittlerweile in den USA vorgeschriebenen strikten Trennung zwischen Content (Information) Provider und Carrier (Service) Provider. Die Zurückweisung von Nachrichteninhalten kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Am Beispiel der Firma UUNET, die UUCP-Anschlüsse und Transportdienste zur Verfügung stellt, führt Spafford aus:

Netzkultur und Netiquette

In seinem Artikel Short History of the Internet kommt Bruce Sterling zu der Einschätzung, daß Usenet als Welt der Nachrichten, Debatten und Argumente im Gegensatz zum Internet weniger ein physikalisches Netzwerk als vielmehr eine Anzahl sozialer Konventionen ist [12]. Diese Aussage ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert. Erstens trägt sie der Tatsache Rechnung, daß in Ermangelung zentraler Instanzen und administrativer Kontrollinstrumente innerhalb des Usenet keine übergreifenden Mittel zur direkekten Verhaltenssteuerung zur Verfügung stehen. Zweitens motiviert sie den Status, den die Netiquette besitzt. Diese weist weniger den Charakter gesetzten Rechts als vielmehr den kulturell verankerter Regeln des Benehmens auf. Drittens veranschaulicht sie sowohl die Art des Zustandekommens dieser Regeln als auch diejenige ihrer Aneignung: Netiquette wird weder durch Verfahren der Entscheidungsfindung legitimiert noch durch Androhung exekutiver Maßnahmen durchgesetzt, sondern bildet sich in einem Prozeß praktischer Handlungen aus.

Hinweise darauf, daß Netiquette und verwandte Dokumente wie z.B. FAQ's und Posting Guides sich nicht als Usenet- Gesetze, sondern als Hilfsmittel zur Tradierung einer Kultur der Techniknutzung und zur Einübung bestimmter sozialer Fähigkeiten verstehen, finden sich an diversen Stellen. Dazu seien einige Beispiele angeführt. Im vom Ron Dippold verfaßten Usenet Newsgroup Creation Companion wird klargestellt:

In der Einführung des ursprünglich von Chuq Von Rospach verfaßten A Primer on How to Work With the Usenet Community liest sich dies folgendermaßen:

Und J. Van Bokkelen nannte da von ihm erstellte RFC 1173 im Untertitel schlicht A Summary of the "Oral Tradition" of the Internet

Netiquette und verwandte Dokumente können als Versuch angesehen werden, das in den Köpfen der "Gralshüter des Netzes" vorhandene traditionelle Wissen der gesamten "Netzgemeinde" zugänglich zu machen. Neben die Erfahrung einer gemeinsamen Praxis der Techniknutzung tritt das Wissen um eine gemeinsame kulturelle Geschichte und bestimmte Werte, die sich in ihrem Verlauf herausgebildet haben. Zu untersuchen wäre, wieweit dies nicht nur die Verbreitung netzinterner Regeln, sondern auch deren Akzeptanz fördert. Dies kann allerdings im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden.

Wir fassen zusammen: Nettiquette ist ein soziales Produkt. Sie ist der Ausdruck einer Kultur der Techniknutzung. Sie macht Handlungskonventionen explizit, die älter sind als ihre schriftliche Abfassung. Und sie tradiert die Geschichte der technischen Entwicklung, der Strukturierung von Kommunikation und der verhandelten Inhalte.

Was ist Netiquette?

In Erweiterung der im letzten Kapitel formulierten These sollen hier zuerst einige formale Eigenschaften von Netiquette aufgelistet werden, die sie von anderen Regulierungsinstrumenten unterscheidet.
  1. Netiquette besitzt primär Apell- und Informationscharakter. Sie setzt auf freiwillige Selbstkontrolle der Netzbenutzer, die aus Einsicht in technische und organisatorische Zusammenhänge erwächst.
  2. Netiquette wird als Regulierungsinstrument in erster Linie dort eingesetzt, wo administrative Kontrolle und Sanktionen nicht praktikabel sind.
  3. Netiquette stellt - im Gegensatz zu Gesetzen, Verordnungen und Verträgen - ein Instrument indirekter Verhaltenssteuerung dar [15].

Neben diesen gemeinsamen Eigenschaften gibt es jedoch auch Unterschiede zwischen den von uns untersuchten Netiquetten. So kann Netiquette als Ergänzung der Benutzerordnung aufgestellt werden, in der Besonderheiten des Arbeitens in verteilten Systemen herausgestellt werden. Ein Beispiel dieser Art, das humoristischer Qualitäten nicht entbehrt, ist die von Willi Köhler verfaßte "Netiquette" für das Rechnernetz des Fachbereichs Informatik. Deren Geltungsanspruch ist allerdings auf die eigene technische und orgnisatorische Domäne beschränkt.

Ein anderes Beispiel stellt die von Arlene H. Rinaldi verfassten User Guidelines and Netiquette für die Florida Atlantic University dar. Diese enthält im Gegensatz zu allen anderen von uns betrachteten Dokumenten explizite Hinweise auf mögliche Sanktionen:

In Rinaldis Guidelines finden sich Hinweise zur Handhabung von email, news, telnet und ftp, also zur Arbeit in einem Netz, das über die eigene Domäne hinausreicht. Hier ist Netiquette Bestandteil einer lokalen Nutzerordnung geworden. Die genannten Guidelines sind exemplarisch für den Versuch, Benutzerordnungen mit Grundsätzen zum ethischen Gebrauch von Computernetzen zu acceptable use policies zu verbinden. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Versuchen in den USA. Erste Ansätze lassen sich inzwischen auch in Deutschland beobachten. Ein aktuelles Beispiel ist der vom Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALWR) und dem Verein zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes e.V. (DFN) gemeinsam herausgegebenen Leitfaden zur Nutzung von Datennetzen [17].

Einen eigenenen Bereich stellt die Netiquette im Usenet dar. Hierzu zählen wir neben den regelmäßigen Postings aus news.announce.newusers auch Teile der in news.answers veröffentlichten FAQ's (Frequently asked Questions), soweit sie Regelungen zur Diskussionskultur und zum thematischen Schwerpunkt der Gruppen umfassen.

Regelungsgegenstände von Netiquette

Zwischen den Teilnehmern am Usenet und Internet gibt es in Hinblick auf deren technische, organisatorische und persönliche Voraussetzungen extreme Unterschiede. Durch die Matrix dieser Netze sind Menschen verbunden, von denen einige in Rechnernetzen von Millionenwert, andere an Homecomputern arbeiten. Manche Teilnehmer haben kostenfreien Zugang zum Netz, andere müssen jedes übertragene Byte bezahlen. Es gibt Teilnehmer, denen online mehrere Megabit Übertragungskapazität pro Sekunde zur Verfügung stehen und andere, die Daten aus dem Netz einmal in der Woche über ein 300-Baud Modem pollen. Viele Teilnehmer benutzen das Netz als Arbeitsinstrument, andere zur Freizeitgestaltung.

Gemeinsam ist allen diesen Personen, daß sie verteilte Ressourcen in Anspruch nehmen. Ein grundsätzliches Problem bei verteilten Systemen ist jedoch, daß Benutzer kein oder nur ein verschwommenes Bild dessen haben, was für Konsequenzen lokal initiierte Aktionen im Gesamtkontext des Systems haben. Netiquette kann als Teil eines Instrumentariums verstanden werden, das eingesetzt wird, um Benutzern des Netzes ein Gefühl für die Tragweite ihrer Aktionen zu vermitteln.

Netiquette regelt den Umgang mit knappen, verteilten Ressourcen. Wir werden zunächst versuchen, die im Netz vorhandenen Ressourcen zu benennen und sie in das von uns verwendete Drei-Schichten-Modell des Internet einzuordnen.

1. Regulierungsgegenstand: Inanspruchnahme technischer Ressourcen

Die Kapazität von Usenet bzw. Internet wird begrenzt durch die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbare Übertragungs-, Speicher- und Rechenkapazität. Große Teile der Usenet-Netiquette befassen sich damit, das Bewußtsein der Benutzer für den Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Ressourcen zu schärfen. In der Einführung der von Arlene H. Rinaldi verfassten User Guidelines and Netiquette liest sich dies z.B. folgendermaßen:

Netiquette gibt Verhaltensanweisungen für einen möglichst sparsamen Umgang mit technischen Ressourcen. Hierzu gehört in erster Linie Hinweise zur Benutzung der richtigen Werkzeuge für den jeweiligen Zweck. Als Standardbeispiel aus der Usenet-Netiquette: news sind ein Instrument zur öffentlichen Bekanntgabe und Diskussion von Informationen und verursachen eine um Grössenordnungen stärkere Belastung des gesamten Netzes als private email. Doch auch stilistische Faktoren wie exzessives Zitieren und Verwendung von überlangen Unterschriften direkte Auswirkungen auf die Belastung des Netzes. [19]

Es gibt viele Benutzer des Internet, die durch kommerzielle Provider an das Netz angeschlossen sind und sowohl für das Versenden als auch für den Empfang von Daten Gebühren bezahlen müssen. Das Vermeiden überflüssigen Nachrichtenumfangs ist besonders im Interesse dieser Benutzergruppe.

Probleme technischer Art finden z.T. direkten Niederschlag in formalen und stilistischen Vorgaben der Netiquette. So können einige News-Systeme durch Subject Header von mehr als 72 Zeichen zum Absturz gebracht werden, ebenso durch im Text eingestreute Sonderzeichen (Kontrollsequenzen). Auf vielen Terminals älterer Bauart lassen sich maximal 80 Zeichen in einer Zeile darstellen. Die Usenet-Netiquette weist u.a. auf diese Sachverhalte explizit hin und leitet daraus Regeln zur Formatierung von Nachrichten ab. [20]

2. Regulierungsgegenstand: Kommunikationsstrukturen und -konventionen

In ihrem 1968 erschienenen visionären Artikel The Computer as a Communication Device charakterisieren Licklider und Taylor das Spezifikum von online communities folgendermaßen: Bezogen auf das kommunizierende Individuum bemerken sie: Die Struktur der Usenet-News ist darauf angelegt, daß sich elektronische Interessengemeinschaften mit einem Minimum an Regulierungsaufwand bilden und die sie interessierenden Themen besprechen können. Unverzichtbare Ordungselemente sind hier die Namensgebung der Newsgruppen, die möglichst präzisen Aufschluß auf den thematischen Schwerpunkt, und die Subject-Zeile, die detaillierte Hinweise auf den jeweiligen Inhalt geben sollte. Der thematische Schwerpunkt kann in gruppenspezfischen FAQ's genauer präzisiert werden. Als weiteres Ordnungselement kommt die eines News-Forums hinzu, also, ob sie nur innerhalb einer Organisation bzw. Region oder weltweit gelesen werden kann.

Die durch Computernetze zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel zur Strukturierung sozialer Kommunikations- und Informationsprozesse können allerdings nur Wirkung entfalten, wenn die Benutzer angemessen mit ihnen umgehen. Konsequenterweise sind große Teile der Usenet-Netiquette dem Ziel gewidmet, Benutzern den angemessenen Gebrauch des News-Systems zu verdeutlichen. Vorsätzliche Mißachtung der strukturierenden Form wird - im Gegensatz zu kontroversen Inhalten - als Attacke auf konstitutive Elemente des Netzes angesehen, wie die Reaktionen auf einige kurz zurückliegende Fälle von Netz-Mißbrauch eindrucksvoll belegen.

An Verfahren, die sich im Internet für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung durchgesetzt haben, ist als wichtigstes der RFC-Mechanismus zu nennen, der allerdings im Rahmen dieser Ausarbeitung nicht behandelt werden kann. Erwähnt werden soll hier das Verfahren zur Einrichtung neuer News-Gruppen ausserhalb der alt-Hierarchie. Der Vorschlag für eine neue Gruppe muß in einer festgelegten Gruppe (news.announce) veröffentlicht werden (darüberhinaus kann er auch an weitere Gruppen geschickt werden. Der genaue Name und die "Charta" der neuen Gruppe werden im Verlauf eines Diskussionsprozesses festgelegt, der auch einen präziser formulierten Neuvorschlag hervorbringen kann. Der endgültige Vorschlag wird in einer festgelegten Gruppe (news.announce.newgroups) und weiteren Gruppen und Mailing-Listen veröffentlicht. Die innerhalb von 21 Tagen eingegangenen Stimmen werden von einer unabängigen Stelle entgegengenommen und ausgezählt. Es müssen mindestens 100 Ja-Stimmen zur Einrichtung der Gruppe zusammenkommen, wobei die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen kleiner als 2/3 der abgegebenen Ja-Stimmen betragen muß. Ein Neuvorschlag für eine abgelehnte Gruppe darf frühestens nach einem halben Jahr gestellt werden. Das Wahlverfahren sorgt also dafür, dass eine "kritische Masse" an Interesenten zusammenkommen muss. Andererseits sorgt die Regel der 2/5-Sperrminorität z.B. dafür, daß Minderheitenstandpunkte nicht einfach über das Aufspalten von Gruppen ausgeschlossen werden können. [22]

Ebenso wie Kapazität der technischen Ressourcen ist die Aufnahmefähigkeit und Kooperationsbereitschaft der Internet- bzw. Usenet-Teilnehmer gleichermaßen Voraussetzung und begrenzender Faktor der Kommunikation im Netz. Neben der schieren Menge an Information, der nur durch eine möglischt gute Strukturierung begegnet werden kann, werden hier Fragen der Darstellung und Aufbereitung von Inhalten, des Umgangstons und der Diskussionskultur relevant. Hierzu gehören auch Probleme, die durch Besonderheiten elektronischer, textvermittelter Kommunikation entstehen. Howard Rheingold stellt hierzu fest:

Aus diesen Gründen sind neben technischen und organisatorischen Erklärungen auch stilistische und redaktionelle Hinweise Bestandteil der Netiquette. Diese tauchen in verschiedenen Dokumenten auf, am ausfürhlichsten in den Hints on writing style for Usenet.

3. Regulierungsgegenstand: Inhalte

Die Durchsetzung inhaltlicher Freiheit war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Usenet (vgl. Nutzungskultur im Usenet. Konsequenterweise beschränken sich Versuche zur Regelung von Inhalten über Netiquette auf ein absolutes Minimum.

Die Netiquette machen klar, daß insbesondere Verstösse gegen das Persönlichkeitsrecht nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden. Als Tabu gilt z.B. das öffentliche Zitieren privater email in den Usenet-News ohne die vorherige Einwilligung der Verfasser. Gewarnt wird ebenfalls vor persönlichen Angriffen (Beschimpfungen und Beleidigungen).

Als verpönt gelten sowohl Kettenbriefe wie auch unaufgeforderte Werbung. Über die Zulässigkeit von Werbung exisiert allerdings keine einheitliche Aussage. Als pragmatische Lösung hat sich durchgesetzt, daß Werbung in den Usenet-News akzeptabel ist, wenn sich die Veröffentlichung auf definierte Bereiche der Hierarchie beschränkt (biz.*, *.new.products) oder in Form von email als direkte Antwort auf eine Frage oder Problembeschreibung versandt wird. Als unakzeptabel gilt hingegen Werbung nach dem Zielgruppenprinzip (in Newsgruppen mit bestimmten thematischen Schwerpunkten) oder unaufgeforderte Direktwerbung über email. Als verwerflich gilt Werbung nach dem Gießkannenprinzip, also Veröffentlichungen ohne Beachtung thematischer Gesichtspunkte. Diese Art des "Rundumpostens" wird auch als Spamming bezeichnet.

Allgemein gilt das Prinzip, mögliche Kontroversen über Inhalte durch technische und organisatorische Maßnahmen zu entschärfen. Hierzu gehört beispielsweise der rot-13 Mechanismus. Durch diesen wird aus einem Text eine unleserliche Folge von Buchstaben, die nur durch expliziten Aufruf eines Kommandos in ihren Originalzustand zurückverwandelt werden kann. Ein rot-13 Abschnitt ist als implizite Warnung "Lesen auf eigene Gefahr" zu verstehen und kann z.B. Witze zweifelhaften Inhalts oder den Plot eines im Text diskutierten Film enthalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, daß die Netiquette-Hinweise zu Inhalten in geradezu mustergültiger Weise am Prinzip des Freedom of Speech und des Freedom of Information orientiert sind. Es gilt der Grundsatz: If you don't like it, just don't read it.

Es sei angemerkt, daß die an der US-amerikanischen Verfassung orientierte, nahezu absolute "elektronische Meinungsfreiheit" in einem Umfang gilt, der in der Bundesrepublik aufgrund spezifischer Rechtsvorschriften wahrscheinlich gar nicht möglich wäre. Zum Zeitpunkt der Recherchen für diese Ausarbeitung waren z.B. detaillierte Beschreibung zur Produktion von Sprengstoffen, Bomben und Psychoaktiva sowie Veröffentlichungen von nazistischem Gedankengut über bestimmte Newsgruppen und ftp-Server verfügbar. Teile der in den Gruppen alt.revisionism und alt.conspiracy veröffentlichten Machwerke würden vermutlich die Tatbestbestände der Volksverhetzung und der Leugnung des Holocaust erfüllen. Ähnliche gelagerte Probleme tauchen bei digitalisierten Abbildungen pornographischer Inhalte auf, wie sie in mindestens einer der an der TU-Berlin frei verfügbaren Usenet-Gruppen zu finden sind.

Bislang fehlen Musterprozesse und Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit des Transports derartiger, in internationalen Netzen frei verfügbarer "Informationen" über die Infrastruktur der Telekom bzw. das bundesdeutsche Wissenschaftsnetz und deren Speicherung auf Hosts wissenschaftlicher Einrichtungen. Dies ist unserer Meinung nach weniger einer unklaren Rechtslage geschuldet als der Tatsache, daß der "Besitz" derartigen Materials schwer nachweisbar und die Verbereitung technisch kaum zu unterbinden ist - abgesehen von den Schwierigkeiten, die Unzulässigkeit der Inhalte nachzuweisen.

Von der Internet-Ethik zur Acceptable Use Policy

Neben der Usenet-Netiquette existieren eine Reihe weiterer Ansätze, die Arbeit mit verteilten Ressourcen zu regulieren und die Funktionsfähigkeit des Internet sicherzustellen.

RFC's

Die sogenannten Request for Comments sind Dokumente, die im Rahmen eines Internet-internen Normierungsprozesses diskutiert und verabschiedet wurden. Obwohl diese Dokumente - etwa im Gegensatz zu Normen des CCITT oder IEEE - keinerlei rechtlichen Status besitzen, kommt ihnen wichtige praktische Bedeutung zu.

Relevant für den Bereich der Verhaltenssteuerung ist zum einen das vom Internet Activities Board verfaßte Memo Ethics and the Internet [24]. In diesem Dokument werden fünf Arten unakzeptabler Nutzung explizit hervorgehoben, nämlich

Dieses Dokument wurde im Januar 1989 unter der Nummer 1087 in die Sammlung der RFC's aufgenommen. Die Zeit war sozusagen reif dafür. Zu diesem Zeitpunkt lag der durch einen netzweit operienden Virus (Internet Worm) verursachte Zusammenbruch weiter Teile des Internet gerade zwei Monate zurück.

Ein zweites Beispiel stellt das durch J. Van Brokkelen erstellte RFC 1173 Responsibilities of Host and Network Managers dar. Van Brokkelen weist auf die Bedeutung einer Minimalplattform hin und nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf die dezentrale Struktur des Internet:

Das RFC 1173 unterscheidet klar zwischen hostspezifischen und netzwerkspezifischen Administrationsaufgaben. Zu letzteren gehört neben der Wartung von Technik und Software auch die Reaktion auf Probleme, die durch Fehlverhalten von Benutzern entstehen. Dazu findet sich die bereits aus der Usenet-Netiquette bekannte Kombination von Aufklärung und Verweisen auf rechtliche Rahmenbedingungen:

Van Brokkelen stellt jedoch klar, daß das wichtigste Ordnungselement ein der "Internet-Gemeinschaft" gemeinsames Interesse und Bewußtsein ist, wie die Schlußsätze des RFC's zeigen:

Acceptable Use Policies

In neuerer Zeit finden Aspekte von Netiquette und verantwortungsvoller Nutzung des Internet Eingang in Leitfäden und Bestimmungen, die durch Betreiber von Hosts oder Subnetzen erstellt werden. Dies ist als Versuch einer mehr formalen Regulierung zu werten, da Leitfäden und Benutzerbestimmungen eine Erweiterung von Nutzungsverträgen darstellen. Die Aufnahme von Aspekten, die sich auf die Nutzung von Ressourcen ausserhalb der eigenen Domäne beziehen, hält dem provider die Möglichkeit offen, ein Vertragsverhältnis bei mißbräuchlicher Nutzung des Netzes aufzulösen. Daß solche Möglichkeiten vorgesehen sein müssen, hat zuletzt der greencard-Fall deutlich gemacht. Hier mußten Benutzer gesperrt werden, denen ein der Netiquette diametral zuwiderlaufender Umgang mit dem News-System nachgewiesen werden konnte, was zu bertächtlicher Rechtsunsicherheit führte.

Die Wichtigkeit derartiger Nutzungsbestimmungen ist nicht nur in das Bewußtsein einzelner Provider gerückt, sondern in weitem Maße anerkannt. Ein Internet Draft zu diesem Thema wird zur Zeit diskutiert Es ist demnach abzusehen, daß eine wie auch immer geartete Definition Akzeptabler Nutzung Bestandteil der "Internet-Geschäftsgrundlage" (RFC's) wird.

Es muß allerdings klargestellt werden, daß sich Art und Umfang der Vorgaben aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Minimalkanon beschränken werden. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls beim Lesen der dem genannten Internet Draft beigefügten CoVis Network Use Policy auf. Das CoVis Network ist ein von der National Science Foundation gefördertes K12-Projekt, das verschiedene Bildungseinrichtungen über das Internet vernetzt. Die Benutzerbestimmungen gelten gleichermaßen für das Personal und die (zumeist minderjährigen) Schüler. Von einer wichtigen Ausnahme abgesehen, lassen sich sämtliche genannten Pflichten der Benutzer in Usenet-Netiquette und Internet-Ethik wiederfinden. Die Ausnahme besteht im uneingeschränkten Verbot von Anonymität und Impersonisation, d.h., der Verwendung eines anderen als des eigenen Namens. Unter dieser Voraussetzung werden den Benutzern vollständige Rede- und Informationsfreiheit eingeräumt [29]

Der im Juni 1994 von dem Arbeitskreis der Leiter wissenschaftlicher Rechenzentren (ALFR) und dem Verein zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes e.V. (DFN) gemeinsam herausgegebene Leitfaden zur verantwortungsvollen Nutzung von Datennetzen ist ein aktuelles Beispiel dafür, daß Verhaltensregeln, die Bestandteil von "Netzkultur" und Netiquette sind, in Richtlinien mit offiziellem oder doch zumindest offiziösem Charakter einfließen. Neben den aus den bisher behandelten Dokumenten bereits sattsam bekannten Themen wie Schutz der Privatsp&hauml;re, sparsame Nutzung von Ressourcen etc. gibt es hier jedoch auch Versuche, auf die übermittelten Inhalte Einfluß zu nehmen:

Einige Zeilen zuvor heißt es lapidar:

Bleibt anzumerken, daß auf eine Definition dessen, was nun eigentlich zweifelhaft sei, wohlweislich verzichtet wird.

Nutzungsbestimmungen

Eine detaillierte Gegenüberstellung von Nutzungsbestimmungen ist angesichts der Materialfüle, die zu diesem Thema besonders von der US-amerikanischen Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Vereinigung Computer and Academic Freedom (CAF) zusammengetragen wurde, im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. Wir können hier lediglich einige Umrisse skizzieren.

Eine vergleichende Untersuchung von Nutzungsbestimmungen müsste von der Tatsache ausgehen, das sich das Gros der an das Internet angeschlossenen Rechner ebenso in den USA befindet wie die überwiegende Mehrzahl seiner Teilnehmer. Die allgemeine Nutzungskultur ist stark am Kanon der US-amerikanischen Verfassung und Rechtssprechung orientiert.

Jede Institution, die über Benutzungsbestimmungen den Zugang zum Internet regulieren will, sieht sich hier vor ein Dilemma gestellt. Einerseits hat sie keinen Einfluß auf die Nutzungskultur im Internet als Ganzem, andererseits kann jeder Versuch der Einflußnahme auf die Institution selbst zurückfallen. Überregulierung kann die Betreiber eines Hosts leicht als "noch nicht reif" für das Internet qualifizieren. Dies ist unabhängig davon, ob die Einflußnahme in Übereinstimmung mit staatlichen Gesetzen geschieht oder ihnen zuwiderläuft. Wir verweisen an dieser Stelle auf die von der CAF diskutierten Nutzungsbestimmungen der Middle East Technical University [31] in der Türkei und der Iowa State University [32].

Die Bandbreite der US-amerikanischen Nutzungsbestimmungen reichen von Computer Ethics über User Guides and Netiquette und Acceptable Use Policies bis zu Penalties for the Misuse of Computing Resources. Benutzer firmeneigener Netze können sich nur eingeschränkt auf den Schutz ihrer Privatsphäre berufen, was insbesondere für den sensitiven Bereich wie email gilt. Der Umfang, in dem Aspekte der Internet-Nutzung aufgenommen werden, ist bei den verschiedenenen Nutzungsbestimmungen zudem höchst unterschiedlich.

Eine auch nur halbwegs repräsentative Übersicht der verschiedenen Typen solcher Nutzungsordnungen würde eine eigene Untersuchung erfordern. Wir müssen es deshalb bei der bereits im letzten Abschnitt getroffenen Aussage bewenden lassen, daß Fragen der Internet-Nutzung in neueren Bestimmungen zunehmend berücksichtigt werden, wenn auch in unterschiedlichem Detaillierungsgrad.

Exkurs: Zwei exemplarische Fälle des Netzmißbrauchs

Im Zeitraum zwischen Juli 1993 und Juli 1994 sind mehrere krasse Fälle von Netzmißbrauch aufgetreten. Wir werden auf zwei von ihnen näher eingehen. An ihnen wird deutlich, was als eklatanter Verstoß gegen die Netiquette angesehen wird. Beide Fälle dienen uns als Grundlage, um im folgenden Kapitel die Frage der Sanktionsmaßnahmen im Internet zu diskutieren.

Der Fall Corsar Argic

Bis zum Frühjahr 1994 wurden von einem Host namens anatolia.org grosse Mengen von Artikeln in die Usenet-News versandt. Alle diese Artikel thematisierten eine angebliche Geschichtsfälschung, nämlich die Verschleppung und Ermordung von über einer Million Armeniern im Jahr 1915 durch türkische Stellen. Während dies von den meisten Historikern außerhalb der Türkei als geschichtliches Faktum anerkannt wird, haben viele Türken und offizielle türkische Stellen nach wie vor enorme Vorbehalte, die Möglichkeit eines solchen Völkermordes auch nur in Betracht zu ziehen. In den Newsgruppen soc.culture.turkish und soc.culture.armenian tobt um diese Frage seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Die erwähnten Artikel drehten die Rolle von Opfer und Täter schlichtweg um - nach ihrer Darstellung hatten sich Armenier der Massenvernichtung von 2.5 Millionen Türken schuldig gemacht.

Es waren allerdings nicht die kontroversen Inhalte, die schließlich zu massiven Protesten führten, sondern die Art ihrer Verbreitung und damit in Verbindung stehende Aktionen des Absenders "Serdar Argic". Die in einer über das Usenet verteilten Petion aufgelisteten Arten des Netzmißbrauchs lesen sich wie eine negative Formulierung von Internet-Ethik und Usenet-Netiquette. Unter anderem wurden folgende Vorwürfe erhoben:

In der genannten Petition wurde dem Autor ausdrücklich das Recht auf freie Äußerung seiner Ansichten zugebilligt. Er bzw. der Betreiber seines Hosts wurde jedoch aufgefordert, den oben erwähnten Mißbrauch einzustellen bzw. zu unterbinden. Die Petition - unseres Wissens nach die erste, die je wegen des Fehlverhalten eines Usenet-Benutzers in Umlauf gebracht wurde - ist von über 600 Personen unterzeichnet worden. Diese relative geringe Anzahl (zum Vergleich: die ebenfalls über das Internet verbreitete Petition gegen die Einführung des Clipper Chip erbrachte 50000 Unterschriften) ist dadurch zu erklären, daß "Serdar Argic" seine Aktivitäten etwa zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition einstellte. Der Host, von dem aus die Nachrichten verschickt wurden, war lokalisiert und der Benutzer zur Raison gebracht worden.

Der Fall Canter&Siegel

Im Frühjahr 1994 wurden vom Host pericles.com mehrere Nachrichten mit dem Titel Green Card Lottery versandt. In diesen Artikeln wurde darauf hingewiesen, daß in den Vereinigten Staaten in diesem Jahr mehrere zehntausend Aufhenthaltsgenemigungen verlost werden. Die die US-amerikanischen Rechtsanwälte Canter und Siegel boten Benutzern des Internet ihre Unterstützung bei der Teilnahme an der Verlosung an. Daß es sich hierbei um ein kommerzielles Angebot handelte, ging aus der Nachricht nicht unmittelbar hervor. Dies wurde erst aus weiteren Informationen deutlich, die das Rechtsanwaltsbüro auf Anfrage per email verschickte.

Spektakulär am diesem Artikel war weniger, daß er kommerziellen Inhalts war Das Verschicken von Anzeigen in den Usenet News stellt in den Augen vieler Internet Benutzer zwar einen Verstoß gegen die Netiquette dar. Es wird jedoch hingenommen, wenn dies in dafür vorgesehenen Gruppen geschieht. Das Spektakuläre an den Postings von Canter&Siegel war, daß sie ihren Artikel in sämtlichen Gruppen der Usenet-Hierarchie veröffentlichten. Dies umfaßte nicht nur alle Gruppen der internationalen Hierarchie, sondern auch solche, die lediglich lokal verbreitet werden. Zum zusätzlichen Ärger der Usenet-Gemeinschaft wurde dazu nicht der crossposting-Mechanismus verwendet, sondern die Nachricht in jede der etwa 6000 Gruppen einzeln verschickt. (Anm.: Beim crossposting taucht zwar die Titelzeile der Nachricht in mehreren Gruppen auf, die Nachricht selbst wird jedoch nur einmal übertragen. Das Umgehen dieses Mechanismus durch Versenden in einzelne Newsgruppen hingegen vergrösserte die übertragene Datenmenge auf das sechtausendfache.)

Die Greencard Lottery-Anzeige stellt den gravierendsten Fall systematischer Informationsverschmutzung dar, der das Usenet bis heute ausgesetzt war. Der Verdacht, daß es sich um eine generalstabsmässig geplante Werbeaktion handelte, wurde durch Hinweise eines ehemaligen freien Mitarbeiters von Canter&Siegel bestätigt. Ihm zufolge hatten C&S einen Unix-Spezialisten angeheuert, um sich das für das automatisierte Versenden der Anzeige nötige shell script erstellen zu lassen. Auf Proteste hin ließen die Anwälte verlauten, daß sie keinen Anlaß sähen, ihre Aktion zu beenden, da sie weder gegen ein Gesetz noch gegen den Vertrag mit ihrem Provider verstossen würde.

Wütende Reaktionen aus dem Netz ließen nicht lange auf sich warten. Canter&Siegel wurden ebenso wie ihr Provider mit Protestbriefen bombardiert. Das aus allen Teilen der Welt einsetzende mailbombing führte innerhalb einer Woche zu mehrfachen Abstürzen des Providerhosts. Dessen Betreiber, die Firma Netcom, sah sich schließlich genötigt, eine offizille Entschuldigung für das Verhalten ihrer Kunden über das Usenet zu verbreiten und den Account von Canter&Siegel zu sperren. Diese drohten im Gegenzug mit einer gerichtlichen Klage.

Bis zum Juli 1994 haben Canter&Siegel viermal den Provider wechseln müssen, da sie darauf bestanden, ihren Mißbrauch fortzusetzen. Ihr Fall ist wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Zukunft des Usenet zu einem Politikum geworden, das auch von den traditionellen Massenmedien aufgegriffen wurde - unter anderen am 29.6.1994 durch eine Titelgeschichte der New York Times und am 25.7.94 durch eine des Time Magazine.

Eine neue Eskalationsstufe erreichte die Auseinandersetzung Ende Juni 1994. Zu diesem Zeitpunkt starteten Canter&Siegel einen neuen Versuch zur massenhaften Verteilung ihrer Anzeige. Dies wurde durch den norwegischen Studenten Arnt Gulbrandsen konterkariert. Gulbrandsen schrieb ein Programm, das die Anzeige auf der überwiegenden Anzahl aller Newsserver löschte. Diese Vorgehensweise gilt unter normalen Umständen als äußerst verwerflich, da sie ein sinnvolles Feature des News-Systems mißbraucht (zur Erinnerung: eben dieses Vergehen wurde in der Corsar-Argic-Petition an den Pranger gestellt). Arnt Gulbrandsen erntete zu seiner eigenen Überraschung kaum Kritik. Statt dessen stieß sein Handstreich auf breite Zustimmung und Ermutigung. Die Diskussion, ob es sich hier um einen Fall von Zensur oder um eine berechtigte Notwehrmaßnahme im Namen der Usenet-Gemeinschaft handelt, ist zur Zeit (Juli 1994) in vollem Gange.

Sanktionsmaßnahmen im Netz

Das Fehlverhalten eines Benutzers kann z.B. darin bestehen, daß er sich fortdauernd verletzend gegenüber anderen Teilenehmern verhält, oder die Diskussion in einer Weise stört, die sie zu sprengen droht. Für derartige Fälle stellt das sogenannte kill file einen wirkungsvollen Abwehrmechanismus dar. Ein Eintrag in dieser Datei kann ein bestimmtes Thema ebenso bezeichnen wie einen bestimmten Benutzer. Er führt dazu, daß dieses Thema bzw. Nachrichten dieses Benutzers zukünftig nicht mehr angezeigt werden. Die Auswertung von kill files gehört standardmäßig zum Leistungsumfang vieler news reader, also Programmen, mit denen die Artikel aus den Usenet-News gelesen werden können - eine technische Implementation des Prinzips If You don't like it, just don't read it.

Der Kommentar "Welcome to my kill file" ist oft ein Hinweis darauf, daß ein Benutzer in gravierendem Maße gegen die Netiquette verstoßen hat. Er ist gleichbedeutend mit der Aussage: "Ich werden Deine Mitteilungen in Zukunft nicht mehr zur Kenntnis nehmen". Hierzu stellt Howard Rheingold fest:

Es existieren gewisse Möglichkeiten, diesen Filtermechanismus zu umgehen, z.B. durch Verwenden eines neuen Usernamens oder Verändern des Diskussionsthemas. Zudem gibt es Arten des Netzmißbrauchs, die durch Filterung nicht abgewendet werden können. Hierzu gehört das mit dem Begriff spamming umschriebene wahllose Überfluten von Diskussionsgruppen mit Nachrichten, die inhaltlich nicht zum Thema der Gruppe passen, so z.B. durch Werbung. Derartige Nachrichten können ein- oder zweimal versandt werden, bevor eine grössere Anzahl von Benutzern mit einem Eintrag in ihr kill file reagiert. Diese Situation lag zum Beispiel bei der Canter&Siegel-Anzeige vor.

An den beiden im letzten Kapitel geschilderten Fällen wird deutlich, daß administrative Interventionen des Providers das wichtigste Mittel darstellen, um auf das Verhalten von Benutzern Einfluß zu nehmen. Die Ausgestaltung der Verträge zwischen Customer und lokalem Provider und die der jeweiligen Nutzungsbestimmungen ist dabei von eminenter Bedeutung. Das zeigte sich besonders im Fall Canter&Siegel. Hier ist bislang juristisch ungeklärt, ob die Aufkündigung des Vertrags seitens des Providers Netcom überhaupt rechtsgültig ist. Verstösse gegen die Netiquette, die als Kündigungsgrund geltend gemacht wurden, waren kein Bestandteil des Vertrages.

Andererseits bleibt dem Provider in einer solchen Situation kaum eine andere Möglichkeit, als seinen Kunden zur Einsicht zu bringen oder dessen Account zu sperren. Die von den Netzteilnehmern in die Wege geleiteten Strafaktionen können im Zweifelsfall jeden an das Internet angeschlossenen Rechner funktionsunfähig machen. Dabei wird nicht nur der Host des Betreibers überlastet, sondern es werden auch die vorgelagerten Router in Mitleidenschaft gezogen. Die Betreiber der durch den Rückstau betroffenen Hosts können damit drohen, das Weiterleiten aller Arten von Nachrichten an den Host des Übeltäters einfach einzustellen und ihn dadurch vom Internet abzuschneiden - eine katastrophale Perspektive für jeden Provider. Die beiden Verursacher Canter und Siegel wurden darüberhinaus auch als Privatpersonen Opfer von "Guerillaaktionen", z.B. durch die Dauerblockade ihrer Fax- und Telefonanschlüsse und massenhafte Bestellungen von Waren und Zeitschriften auf ihren Namen.

Zur Zeit gibt es über Art und Wirksamkeit der aufgezählten Strafaktionen keinen Konsens. Die Erfahrung hat mittlerweile gezeigt, daß Aktionen wie mail bombing durchaus unerwünschte Wirkungen entfalten können. So geschehen im Juni 1994, als der Absender einer Werbenachricht sämtliche eingehenden Protestmails über den forward Mechanismus an eine völlig unbeteiligte Person umleitete. In der Diskussion über Maßnahmen gegen den Mißbrauch des Usenet schält sich mittlerweile heraus, daß diese auf mehreren Ebenen ansetzen können, wobei alle ihre Tücken oder Nebenwirkungen haben.

  1. Der Erfolg juristischer Maßnahmen ist wegen der Internationalität des Netzes und dem völligen Fehlen entsprechender Gesetze und Musterprozesse völlig ungewiß.
  2. "Killerprogramme" wie das von Arnt Gulbransson sind wirkungsvoll, doch wird die Bedrohung, die durch den möglichen Mißbrauch solcher Werkzeuge entsteht, als schlimmer eingeschätzt als jene durch Informationsverschmutzung.
  3. Die weitgehende Rückkehr zur moderierten Newsgruppen und Mailing-Listen ist technisch kein Problem, läuft jedoch der Usenet-Kultur zuwider.
  4. Lokale Lösungen wie die Verankerung der Netiquette in Benutzerverträgen, Benutzerschulungen etwa in der Form von "Internet-Führerscheinen", technische Vorkehrungen gegen exzessives crossposting oder das Verwalten "schwarzer Listen" sind nur bei breitester Beteiligung aller sites wirkungsvoll. Dies ist jedoch wegen der dezentralisierten Struktur des Netzes ziemlich unrealistisch.

Das Internet durchläuft derzeit eine Phase rapiden Wachstums. Zehntausende neuer Benutzer stoßen jeden Monat zur "Internet-Gemeinschaft" hinzu. Viele der in der letzten Zeit aufgetretenen Probleme sind auf Unerfahrenheit der Neulinge zurückzufüheren, die sich mit den Gepflogenheiten im Netz erst praktisch vetraut machen müssen. Ob es möglich ist, die Funktionsfähigkeit des Netzes wie bisher durch informelle Regelungen und Selbsteuerungsmechanismen zu sichern oder ob zusätzliche Regulierungsmechanismen eingeführt werden müssen, wird sich erst mittelfristig herausstellen.

Ausblick

Hauptmerkmale der technischen Struktur des Internet ist ihre Heterogenität und Dezentralisiertheit. Gleiches gilt für die Struktur der Informations- und Kommunikationsbeziehungen. Bedingt durch die Internationalität des Netzes gibt es keinen einheitlichen Rechtsraum, durch den bestimmt wäre, welche Art der Nutzung und welche Inhalte zulässig sind. Die für den einzelnen Benutzer relevanten Verträge, Benutzerbestimmungen und Gesetze beziehen sich bisher überwiegend auf die Arbeit mit lokalen Ressourcen, nicht jedoch auf die in internationalen Netzwerken.

Aus diesem Grund haben wir bei unserer Untersuchung der formalen und inhaltlichen Regulierung im Internet den Aspekt der Selbststeuerung in den Vordergrund gerückt. Unser Ansatz begreift das Internet als ein soziales System auf der Basis von Techniknutzung, in dem sich bestimmte Konventionen der Techniknutzung historisch durchgesetzt haben. Diese Konventionen verkörpern - zumeist implizit - eine Reihe von Regelungszielen, die als Systemprogramm aufgefaßt werden können. Die wichtigsten Ziele sind:

Eine rein funktionale Beschreibung der Nutzungskonventionen greift jedoch zu kurz. Besonders an der Usenet-Netiquette lässt sich aufweisen, daß diese eine Reihe gesellschftlicher Werte verkörpert. Dies äußert sich z.T. auch darin, daß auf bestimmte Arten der Regulierung bewußt verzichtet wird. Dadurch ist das Internet potentiell inkompatibel zu gesellschaftlichen Strukturen, in denen Selbstorganisation, freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nicht zum Grundbestand gehören. In etwa 100 Ländern der Erde unterliegen Internet-Gateways der Überwachung und Zensur von Regierungen.

Die bisherige Erfahrung zeigt, daß das Internet selbst extrem kontroverse Inhalte "verkraftet". Der Einzelne kann auf technische und organisatorische Instrumente zurückgreifen, um unerwünschte Informationen auszublenden. Ähnliches gilt für Angriffe auf die technische Infrastruktur durch Hacker, Viren etc. So kritisch diese Attacken im Einzelfall sein mögen, dienen sie doch letzten Endes der Verbesserung der Systemsicherheit.

Die derzeit größte Bedrohung für das Internet bildet die unkontrollierte Informationsverschmutzung, die durch kalkulierten Mißbrauch, Bosheit und Unverstand entsteht. Um ein Bild zu bemühen: ein Faxgerät ist für seinen Besitzer nur solange von Nutzen, wie es relevante Informationen ausdruckt und nicht etwa unangefordertes Werbematerial. Eine Fachzeitschrift hat für ihre Käufer nur dann Wert, wenn sie Informationen zu jenen Themen enthält, die ihr Titel verspricht. Analoges gilt für die Struktur der News-Gruppen. Ungezielte Verbreitung von Informationen setzt den Wert dieses Mediums ebenso rasch herab wie die Überhandnahme unqualifizierter Verlautbarungen. Nur vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Fälle Corsar Argic bzw. Canter&Siegel solch hohe Wellen schlagen konnten. Breitet sich derartiges Verhalten aus, so ist die Struktur des News-Systems als solche bedroht.

Internet unterstützt weltweite Kommunikation durch eine Anzahl mächtiger technischer und organisatorischer Hilfsmittel. Diese können ihre Wirkung allerdings nur bei angemessener Nutzung entfalten. Angemessene Nutzung kann nicht administrativ erzwungen werden, sondern hängt von der Einsicht und Kooperationsbereitschaft jedes einzelnen Benutzers ab. Wieweit es in den nächsten Jahren gelingt, Millionen neuer Teilnehmer in die Kultur des Netzes zu intergrieren, ist offen. Die Antwort auf diese Frage wird wohlmöglich größeren Einfluß auf die künftige Form des Netzes haben als technische Neuerungen oder gesetzliche Vorgaben.